Ab 16 bzw. 18 Jahre.
Zugmaschinen, die in der Land- oder Forstwirtschaft genutzt werden, mit einer max. Geschwindigkeit
von 60 km/h.
Ist der Fahrer unter 18 Jahre, darf die Geschwindigkeit von 40 km/h nicht überschritten werden.
Schließt die Klassen S, M und L mit ein.
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