Klasse S


Ab 16 Jahre.

3-rädrige Kleinkrafträder oder 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge bis max. 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (z.B. Quads).

Hubraum nicht mehr als 50 cm3 bei Fremdzündungsmotor (Benziner) oder max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW bei Dieselmotoren. Max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 KW bei Elektromotoren.

Die Klasse S schließt keine weiteren Klassen mit ein.



Quad

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