Ab 18 Jahre.
Vorausgesetzt Vorbesitz der Klasse C. Fahrzeugkombination aus den Fahrzeugen der Klasse C mit Anhänger von mehr
als 750 kg. zGm*. Wie z.B. Sattelkraftfahrzeuge oder Lastzüge.
In der gewerblichen Güterbeförderung darf auch hier nur ein
Fahrzeug bis 7,5 Tonnen einschließlich Anhänger gefahren werden, wenn das Alter von 21 Jahren noch nicht erreicht worden ist.
Schließt die Klassen BE, C1E und T mit ein.
* zulässige Gesamtmasse
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