Ab 18 Jahre.
Vorausgesetzt Vorbesitz der C1. Fahrzeugkombination aus den Fahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern die schwerer
als 750 kg zGm* sind.
Sowie Kombinationen, bei denen die zGm* von 12000 kg nicht übersteigt, oder die zGm* des
Anhängers höher als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist.
Für die gewerbliche Güterbeförderung dürfen nur Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen,
einschließlich Anhänger, gefahren werden, wenn das Alter von 21 Jahren noch nicht erreicht wurde.
Schließt die Klasse BE mit ein.
* zulässige Gesamtmasse
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