Ab 18 Jahre. Vorausgesetzt ist der Vorbesitz der Klasse B. Kraftfahrzeuge von 3,5 bis max. 7,5 Tonnen. Erlaubt sind bis zu 8 Sitzplätze (ohne Fahrersitz). Der Anhänger darf 750 kg nicht überschreiten. Schließt die Klassen L und M mit ein.