Ab 18 Jahre.
Kraftfahrzeuge, die schwerer als 7,5 Tonnen zGm* sind. Erlaubt sind bis zu 8 Sitzplätze (ohne Fahrersitz).
Der Anhänger darf 750 kg zGm* nicht überschreiten. Für die gewerbliche Güterbeförderung dürfen nur Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen
einschließlich Anhänger, gefahren werden, wenn das Alter von 21 Jahren noch nicht erreicht wurde.
Voraussetzung ist der Besitz der Kl. B und eine ärztliche Bescheinigung.
Schließt die Klasse C1 mit ein.
* zulässige Gesamtmasse
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