Ab 18 bzw. 17 (siehe B ab 17 ) Jahre.
Kombination aus den Fahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die mehr als 750 kg haben, sowie Fahrzeugkombinationen,
bei denen 3,5 Tonnen zGm* überschritten werden, oder die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs unter dem zulässigen Gesamtgewicht
des Anhängers liegt.
Bei LKW mit durchgehender Bremsanlage, sowie bestimmen Geländefahrzeugen, darf die Anhängelast bis zu dem 1,5
fachen der zGm* des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Voraussetzung ist der Vorbesitz Kl. B.
Die Klasse BE schließt keine weiteren Klassen mit ein.
* zulässige Gesamtmasse
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