Ab 18 bzw. 17 (siehe B ab 17 ) Jahre.
Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, mit Anhänger bis 750 kg, bis zu 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz).
Anhänger mit zGm* bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zGm* der Kombination 3,5 Tonnen nicht überschreitet.
Schließt die Klassen M, L und S mit ein.
* zulässige Gesamtmasse
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