Klasse A


Ab 18 Jahre.

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) zunächst für 2 Jahre nach Erteilung beschränkt auf 25 KW (34 PS).

Nach 2 jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt.

Schließt die Klassen A1 und M mit ein.



Motorrad


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